© Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln

Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt. Ab dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger über www.organspende-register.de  eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben. Dazu müssen Sie sich mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises ausweisen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Ab dem 16. Lebensjahr kann eine Erklärung im Register abgegeben werden, da die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises grundsätzlich erst ab diesem Alter genutzt werden kann. Diese Möglichkeit steht allen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Bürgerinnen und Bürgern der EU und des EWR in Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit Aufenthaltstitel, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu.
Für die Abgabe einer Erklärung auf www.organspende-register.de wird Folgendes benötigt:
Für die Abgabe über Ihr Smartphone:
•    Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
•    Krankenversichertennummer
•    E-Mail-Adresse
•    Smartphone mit installierter AusweisApp
Für die Abgabe über den Computer:
•    Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
•    Krankenversichertennummer
•    E-Mail-Adresse
•    Smartphone und Computer jeweils mit AusweisApp oder PC mit AusweisApp und einem zur App kompatiblem Kartenlesegerät
Um Ihre Erklärung über die App Ihrer Krankenkasse abzugeben, benötigen Sie:
•    Elektronische Gesundheitskarte /oder eines der o.g. Ausweisdokumente
•    NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit installierter Authentifizierungs-App der Krankenkasse
•    Die digitale Identität (GesundheitsID) ist bei der Krankenkasse eingerichtet
Fragen zur Einrichtung der digitalen Identität (GesundheitsID) kann die jeweilige Krankenkasse beantworten.
Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt.
Nur die abrufberechtigten Personen des behandelnden Krankenhauses können eine Registerabfrage durchführen, sofern die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Diese Personen sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte. Diese wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt und müssen sich vor der Suche nach einer Erklärung im Register authentifizieren.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich. Es gilt immer die jüngste Erklärung.